Vor Beginn der 96. JuMiKo kritisieren Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern einen Beschlussvorschlag aus Bayern, der Rechtsschutzversicherern erlauben würde, juristische Beratungsdienste anzubieten. Die Anwaltschaft sieht darin eine Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Beratungspflicht. Versicherte wären potenziell uninformierten Interessenkonflikten ausgesetzt, da Versicherer eigene Gewinnziele verfolgen. Die BRAK fordert eine umfassende Ablehnung des Vorhabens und schützt damit berufsrechtliche Standards für Verbraucher.
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BRAK und Kammern warnen bei JuMiKo vor Versicherer-Beratungsvorschlag Gefahr
Während der 96. JuMiKo in Bayern kritisieren BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern die Initiative, Rechtsschutzversicherern beratende Tätigkeiten zu übertragen. Sie warnen, dass eine solche Maßnahme das Rechtsdienstleistungsgesetz aushebelt und die im Gesetz verankerte Neutralität der Beratung untergräbt. Ohne klare organisatorische Trennung droht eine Vermischung von wirtschaftlichen Interessen und Mandantenbelangen. Verbraucher würden weniger Schutz und Transparenz genießen, während unerkannte Interessenkonflikte das Vertrauen in die Rechtsberatung nachhaltig erschüttern.
Versicherungskonflikt: Kostenminimierung kollidiert mit unabhängiger rechtlicher Beratung – BRAK warnt
Rechtsschutzversicherer sind gewinnorientierte Organisationen und zielen darauf ab, Auszahlungen zu reduzieren und Prämien möglichst hoch zu halten. Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass eine kombinierte Deckungsprüfung und Rechtsberatung im selben Unternehmen zwangsläufig Interessenskonflikte generiert. Wenn ein einziger Anbieter sowohl über die Kostenübernahme entscheidet als auch juristische Hilfestellung bietet, werden Eigeninteressen vor die Mandantenbelange gestellt. Diese Risiken bleiben Versicherungsnehmern meist verborgen.
Transparente Rechtsberatung benötigt strikte Trennung von Versicherungsparteien und Anwälten
Anwältinnen und Anwälte kritisieren, dass Rechtsschutzversicherer oft erst nach langwierigen Gerichtsverfahren verbindliche Deckungszusagen erteilen. Diese Vorgehensweise widerspricht dem Grundsatz schneller und unabhängiger Beratung. Im Gegensatz dazu verpflichtet das Berufsrecht der Anwaltschaft zur konsequenten Wahrung der Mandanteninteressen. Würden Versicherungen die Beratung übernehmen, ergäben sich durch wirtschaftliche Zielsetzungen systematische Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten einer intransparenten Kostenverweigerung durch private Unternehmen aussetzen würden und die rechtliche Sicherheit nachhaltig beschädigen. Verbraucherinnen und Verbraucher würden.
Schutz der Mandanten untergraben durch geplante Versichererberatung, so Wessels
Der Vorschlag, die Beratung und Deckungsprüfung in einer Einheit bei Rechtsschutzversicherern zusammenzufassen, löst nach Auffassung von Wessels keine Interessenkonflikte, sondern begünstigt sie. Er warnt, dass die formale Trennung in Unternehmensstrukturen ohne echte Unabhängigkeit wirkungslos bleibe. Versicherer suchten strikt nach finanziellen Vorteilen und stellten ihre Eigeninteressen vor die berechtigten Ansprüche ihrer Versicherten. Mandanten riskierten dadurch Einschränkungen ihres Anspruchs auf adäquaten Rechtsschutz.
Angehörige der Anwaltschaft verteidigen energisch Qualitätsanspruch im Rechtsberatungsgesetz weiterhin
Der klare Protestaufruf der Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern sichert die Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Transparente Abwägung alle Interessen und konsequenter Verbraucherschutz verhindern willkürliche Ablehnungen von Kostendeckungszusagen. Mandantinnen und Mandanten sind so vor ungerechtfertigten Kostenverweigerungen geschützt. Die strikte Beachtung berufsrechtlicher Standards wahrt den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Dieses gemeinsame Vorgehen stärkt das Vertrauen in die Anwaltschaft und schützt die Mandanten nachhaltig.

