Einschränkungen des Versicherungsschutzes für chronisch Kranke

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Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes sollten vor einer Reise ins Ausland ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.

Reisetauglichkeit für chronisch Kranke ärztlich prüfen

Personen mit chronischen Krankheiten sollten vor Beginn ihrer Reise ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen lassen und mit ihrem Versicherer den Versicherungsschutz klären. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die eindeutig die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind, beinhaltet, ist hierbei unerlässlich. Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), betont die Bedeutung dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Chronisch kranke Versicherte: Versicherungsschutz im Notfall gewährleistet

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränken. Die Versicherung übernimmt nur Leistungen im Versicherungsfall, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings wird oft nicht klar definiert, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise sowie eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Wichtige Informationen für chronisch Kranke vor Reise

Es ist ratsam, dass chronisch kranke Menschen vor ihrer Reise mit ihrem Versicherer in Verbindung treten, insbesondere um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften stellen spezielle Formulare für solche Bescheinigungen zur Verfügung, die Versicherte anfordern können.

Es ist empfehlenswert, den ärztlichen Rat ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Komplikationen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer könnte von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei plötzlichen Notfällen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

Fehlender Schutz bei vorherigen Diagnosen

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Menschen einen wichtigen Schutz während ihrer Reisen ins Ausland. Allerdings sollte beachtet werden, dass bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen, bei denen eine Behandlung während des Auslandsaufenthalts notwendig ist, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ist der Versicherungsschutz in der Regel begrenzt. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

Chronisch kranke Reisende sollten die Wichtigkeit einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht unterschätzen, da sie im Ernstfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte deckt. Vor Reisebeginn ist es ratsam, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen im Ausland zu vermeiden.

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