Homeschooling ohne Unterstützung des Schulsystems

0

Die Schulpflicht in Deutschland kann die Reiseplanung für Familien, die außerhalb der Schulferien verreisen möchten, erschweren. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies dennoch zu ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen. Dies setzt jedoch wichtige Gründe voraus und liegt im Ermessen der Schulleitung. Alternativ kann das Kind eine Fernschule besuchen und den Unterrichtsstoff während der Reise bearbeiten. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Schulpflichtige Kinder auf Reisen: Was ist erlaubt?

Eine Reise mit Kindern außerhalb der Schulferien zu machen, ist in Deutschland aufgrund der Schulpflicht eine Herausforderung. Eltern dürfen ihre Kinder nicht einfach aus der Schule nehmen, um zu reisen, da dies gesetzlich nicht erlaubt ist. Wenn sie dennoch eine Reise während der Schulzeit planen, müssen sie mit Bußgeldern und möglicherweise sogar Haftstrafen rechnen. Es ist wichtig, alternative Lösungen zu finden, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Nutzung von Fernschulen, um sicherzustellen, dass das Kind während der Reise keine Lerninhalte verpasst.

Nach Rücksprache mit verschiedenen Schulämtern wurde festgestellt, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, Kinder aus der Schule zu nehmen, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen gibt es Ausnahmen von der Schulpflicht. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine Reise zu ermöglichen, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder das Finden von alternativen Lernmethoden.

Wenn Eltern ihre Kinder trotz Schulpflicht auf eine lange Reise mitnehmen möchten, besteht eine Möglichkeit darin, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. In Bayern regelt dies der § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), während in Nordrhein-Westfalen der § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW gilt. Eine Beurlaubung erfordert jedoch wichtige Gründe, die im Runderlass des Ministeriums festgelegt sind. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung.

Um eine Beurlaubung von der Schule zu erhalten, empfiehlt es sich, sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer zu kontaktieren. Die Zustimmung der Klassenleitung kann dazu beitragen, das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. In speziellen Fällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind zeitweise vom Unterricht freistellen.

Während einer Beurlaubung in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist es nicht gestattet, dass das Kind am Unterricht teilnimmt, auch nicht in Form von Online-Unterricht. Dies kann dazu führen, dass es während der Reise Lerninhalte verpasst.

Eine mögliche Lösung für schulpflichtige Schüler, die gerne reisen möchten, bietet Nordrhein-Westfalen mit dem Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“. Dabei wird festgelegt, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Diese Option ist besonders bei längeren Auslandsaufenthalten eine gute Wahl. Allerdings ist sie nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Vor allem wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Schwierigkeiten führen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Dies ist jedoch nicht immer die kostengünstigste Option, aber sie könnte die Schulleitung überzeugen. Je nach Fach müssten Eltern ihre Kinder möglicherweise zusätzlich unterrichten, um sicherzustellen, dass sie über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. In Fernschulen werden wie in Schulen im Gastland Abschlussprüfungen abgelegt, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.

Eine alternative Option besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Dabei ist es ratsam, die Reise so zu planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist. Die Umsetzung dieses Konzepts erfordert jedoch Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich dabei nicht um ein offiziell anerkanntes Konzept in Deutschland handelt.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, den Lernstoff eigenständig zu erarbeiten, ohne dabei auf die Unterstützung des Schulsystems angewiesen zu sein.

Eine Möglichkeit, trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, besteht darin, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dadurch entfällt auch die Schulpflicht. Bei einer Anmeldung in einem anderen Land gelten die dortigen Gesetze, und es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht. In manchen Fällen ist auch Homeschooling erlaubt. Diese Option sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden.

Trotz der Schulpflicht in Deutschland gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Option ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung abhängig ist. Eine alternative Lösung ist der Besuch einer Fernschule, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Lassen Sie eine Antwort hier