Abschaffung der EEG-Umlage: EEG-Novelle verbilligt Wärmepumpen-Strom

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Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis 2030 ihren Rollout erfahren. Die EEG-Novelle sehen viele als Motor für den anstehenden Ausbau. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.

Die Abschaffung der EEG-Umlage wurde von Bundesregierung beschlossen

Viele Verbraucher wurden in der Vergangenheit wiederholt enttäuscht. Anders sieht es bei der Abschaffung der EEG-Umlage aus, die die Ampelkoalition einst versprach und zu der sie jetzt Stellung bezogen hat. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Für Endverwender liegt die Ersparnis sogar bei 4,43 Cent pro kWh. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Haushalt macht das bis zu 90 Euro aus. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Den Gesetzesentwurf legte die Bundesregierung schon jetzt auf den Tisch. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die hohen Strompreise werden die Verbraucher akzeptieren müssen, da Versorger die gestiegenen Bezugspreise einfach durchreichen.

Wichtig zu wissen: Ab 2035 soll Strom so weit wie möglich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Die EEG-Novelle schafft jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Stromversorgung tatsächlich auf erneuerbaren Energien fußen kann. Gemäß dem EEG 2021 ist bis 2030 für die erneuerbaren Energiequellen nur ein Anteil von 65% am Bruttostromverbrauch vorgesehen. Und die Stromerzeugung ohne Treibhausgase bleibt dem Jahr 2050 vorbehalten. Für die klimaneutrale Stromversorgung hat Deutschland nun gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien das Jahr 2035 als Ziel festgelegt.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Das bringt die EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.

Biomasse soll stärker gefördert werden, wobei hier der Fokus auf hochflexiblen Spitzenlastkraftwerken liegt. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.

Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. Schlussendlich wird sie Bestandteil des Energie-Umlagen-Gesetzes (EnUG) werden.

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